Besteht Interesse an diesem Bereich, liegt jedoch noch kein Ausbildungsplatz vor?






Diese findet am Ende des ersten Ausbildungsjahres statt und wird als praktische Prüfung durchgeführt.Nach 12 Monaten. Schriftlich (90 Minuten) im Bereich Verkaufsprozesse.Diese findet am Ende des ersten Ausbildungsjahres statt und wird als praktische Prüfung durchgeführt.
Diese Prüfung erfolgt am Ende des zweiten Ausbildungsjahres. Die Gesamtnote setzt sich dabei zu jeweils 50 % aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil zusammen:
1. Praktischer Teil (50 % der Gesamtnote) Dieser umfasst zwei praktische Aufgaben (Dauer: maximal 5 Stunden) sowie ein 15-minütiges begleitendes Fachgespräch (z. B. zum Erfassen von Güterbewegungen oder dem versandfertigen Verpacken).
2. Schriftlicher Teil (50 % der Gesamtnote) Dieser Bereich prüft das theoretische Fachwissen und wird intern wie folgt gewichtet:
Diese findet vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres zur Ermittlung des Ausbildungsstands statt. Sie setzt sich aus einem praktischen Teil (Arbeitsaufgabe) und einem schriftlichen Teil (Aufgaben zu arbeitsorganisatorischen Abläufen und Lagerungsprozessen) zusammen.Diese findet am Ende des ersten Ausbildungsjahres statt und wird als praktische Prüfung durchgeführt.Nach 12 Monaten. Schriftlich (90 Minuten) im Bereich Verkaufsprozesse.Diese findet am Ende des ersten Ausbildungsjahres statt und wird als praktische Prüfung durchgeführt.
Die Gewichtung zur Ermittlung der Gesamtnote setzt sich zu jeweils 50 % aus einem praktischen und einem tiefergehenden schriftlichen Teil zusammen:
1. Praktischer Teil (50 % der Gesamtnote) Dieser Bereich entspricht strukturell dem der Fachlagerist:innen. Er besteht aus zwei komplexen praktischen Aufgaben, die jeweils 25 % der Gesamtnote ausmachen. Dafür stehen maximal 5 Stunden zur Verfügung, inklusive eines 15-minütigen Fachgesprächs (z. B. zur Erstellung eines Beladeplans).
2. Schriftlicher Teil (50 % der Gesamtnote) Der theoretische Prüfungsteil ist in drei Bereiche untergliedert und fließt mit folgenden Anteilen in die Gesamtnote ein:
Nach dem erfolgreichen Abschluss der zweijährigen Ausbildung zur Fachlageristin beziehungsweise zum Fachlageristen besteht die Möglichkeit, die Ausbildung um ein weiteres Jahr zu verlängern, um den Abschluss als Fachkraft für Lagerlogistik zu erlangen. Voraussetzung hierfür ist der Abschluss eines neuen Ausbildungsvertrags für das dritte Ausbildungsjahr. Die Abschlussprüfung entspricht in diesem Fall den Anforderungen des dritten Ausbildungsjahres der regulären Fachkraft für Lagerlogistik.
Ob als zukünftige Fachkraft oder als Ausbildungsbetrieb – auf unserer zentralen Anmeldeseite sind alle Checklisten, Fristen und Links zu finden, die für den Schulstart nötig sind.

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